Verordnung über Regelung der Besetzung öffenlichen Grundes

Zeitweilige bzw. dauerhafte Besetzung von öffentlichen Flächen und Räumen

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Veröffentlichungsdatum

27.07.2016

Beschreibung

Die Nutzungsbedingungen für die Besetzung öffentlichen Grundes regeln, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Flächen (z. B. Straßen, Gehwege, Plätze) zeitweise durch Private, Unternehmen oder Veranstalter genutzt werden dürfen. Dazu zählen etwa das Aufstellen von Tischen, Verkaufsständen, Containern oder Baugerüsten. Die Nutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig und an bestimmte Auflagen gebunden – etwa zur Dauer, zum Zweck, zur Sicherheit und zur Rücksichtnahme auf den öffentlichen Verkehr. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern oder dem Entzug der Genehmigung führen.

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Veröffentlichungsdatum

27.07.2016

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Zuletzt aktualisiert: 29.08.2025, 08:51 Uhr

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