Die Nutzungsbedingungen für die Besetzung öffentlichen Grundes regeln, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Flächen (z. B. Straßen, Gehwege, Plätze) zeitweise durch Private, Unternehmen oder Veranstalter genutzt werden dürfen. Dazu zählen etwa das Aufstellen von Tischen, Verkaufsständen, Containern oder Baugerüsten. Die Nutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig und an bestimmte Auflagen gebunden – etwa zur Dauer, zum Zweck, zur Sicherheit und zur Rücksichtnahme auf den öffentlichen Verkehr. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern oder dem Entzug der Genehmigung führen.