Verordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

die Verordnung regelt die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

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Veröffentlichungsdatum

24.06.1999

Beschreibung

  • Die Verordnung legt fest, wie Flächen für den geförderten Wohnbau an verschiedene Gruppen wie Wohnbauinstitute, Genossenschaften und Einzelpersonen zugewiesen werden.
  • Es werden die Voraussetzungen und Kriterien für die Zuweisung beschrieben, einschließlich der Punktebewertung und der Berücksichtigung der Wohnsitzdauer.
  • Die Verordnung enthält Regeln zur Einreichung der Gesuche, zur Erstellung der Rangordnung und zur endgültigen Zuweisung der Flächen

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Veröffentlichungsdatum

24.06.1999

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Zuletzt aktualisiert: 29.08.2025, 09:11 Uhr

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