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Für Kleinkinder bis zu 3 Jahren wird die angelieferte Abfallmenge über der Mindestentleerung um 30% pro Kind reduziert.
Für Wohneinheiten in denen Pflegefälle untergebracht sind mit nachgeweisenem höherem Müllaufkommen wird die angelieferte Abfallmenge über der Mindestentleerung um 30% pro Person reduziert (Ersatzerklärung ist vorzulegen)