Trinkwassergebühr

Zuständig


  1. a) Grundgebühr (ex Zählermiete): 10,00 € je Anschluss

  1. b)für den Hausgebrauch:

    bis 200 m³: 0,15 €/m³

    von 201 m³ – 250 m³: 0,20 €/m³

    von 251 m³ – 500 m³: 0,25 €/m³

    ab 501 m³: 0,60 €/m³


    Mindestmenge: 30³ pro Hausbewohner am 01.01. des Bezugsjahres gemäß meldeamtlicher Eintragung werden auch berechnet, wenn diese Summe nicht erreicht wird.

    Den Zweitwohneinheiten wird zum Zwecke der Berechnung der Trinkwassergebühr eine Anzahl von zwei Personen zugeordnet.


    Befinden sich in einem Gebäude mehrere Wohneinheiten, aber nur ein Wasserzähler, so wird für die Berechnung des Mindestverbrauchs die Summe der Bewohner und eventuellen Zweitwohnungseinheiten herangezogen.

    1. c) für die Landwirtschaft

    1. - 0,05 €/m³ bis zu einem Wasserverbrauch von 25 m³ pro GVE und Jahr gemäß Viehbestandsregister des Tierarztes im Bezugsjahr. Verbrauch über dieser Menge wird mit dem Tarif für den Hausgebrauch verrechnet.

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